Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
OW ObjektwerkInhaber: Danilo Pankratz
Greimersdorfer Dorfstraße 5
90556 Cadolzburg
– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über die Erbringung von Dienstleistungen.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen.
2. Leistungen
OW Objektwerk bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
- Gebäude-, Büro-, Unterhalts-, Grund- und Endreinigung
- Treppenhaus- und Glasreinigung
- Hausmeisterservice und Objektbetreuung
- Grünflächen- und Außenanlagenpflege
- Winterdienst
- Entrümpelungs- und Räumungsarbeiten
- Umzugs- und Transportdienstleistungen
- Trockenbau- und Rückbauarbeiten
- sonstige vereinbarte Dienstleistungen rund um Immobilien, Gebäude und Grundstücke
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
3. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von OW Objektwerk sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt oder OW Objektwerk einen Auftrag ausdrücklich bestätigt.
Anfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch stellen noch keinen verbindlichen Vertragsabschluss dar. Zusätzliche oder nachträglich gewünschte Leistungen können gesondert berechnet werden.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise. Soweit gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird diese in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ausgewiesen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
5. Durchführung der Leistungen
OW Objektwerk führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt aus. Vereinbarte Termine und Ausführungszeiten werden nach Möglichkeit eingehalten.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse, Verkehrsbehinderungen, behördlicher Maßnahmen oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände können zu einer Verschiebung der Leistung führen. Der Auftraggeber wird hierüber, soweit möglich, zeitnah informiert.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass OW Objektwerk zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den für die Leistung erforderlichen Räumen, Flächen oder Grundstücken erhält. Erforderliche Schlüssel, Zugangscodes, Zufahrtsmöglichkeiten sowie notwendige Informationen sind rechtzeitig bereitzustellen.
Der Auftraggeber hat OW Objektwerk vor Beginn der Arbeiten auf besondere Gefahren, empfindliche Materialien, bekannte Schäden oder sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sind.
7. Schlüssel und Zugangsmittel
Überlassene Schlüssel und sonstige Zugangsmittel werden sorgfältig behandelt und ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet. Ein Verlust ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden im Zusammenhang mit Schlüsseln oder Zugangsmitteln gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
8. Reinigung und Objektbetreuung
Art, Umfang und Häufigkeit wiederkehrender Reinigungs- und Betreuungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Leistungsverzeichnis. Zusätzliche Verschmutzungen oder Arbeiten, die erheblich über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
9. Grünpflege und Winterdienst
Der konkrete Umfang der Grünpflege und des Winterdienstes richtet sich nach der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Beim Winterdienst werden insbesondere die vereinbarten Flächen, Einsatzzeiten und Leistungen zugrunde gelegt.
Witterungsverhältnisse können dazu führen, dass Einsätze kurzfristig erforderlich werden oder sich zeitlich verschieben. Gesetzliche Verpflichtungen des Auftraggebers werden nur insoweit übernommen, wie dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
10. Entrümpelung und Entsorgung
Bei Entrümpelungsarbeiten erfolgt die Entsorgung entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang. Zusätzliche Entsorgungskosten, insbesondere für Sondermüll, Gefahrstoffe oder nicht vorher erkennbare außergewöhnliche Abfallmengen, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
Gefahrstoffe und sonstige besonders behandlungsbedürftige Stoffe müssen vom Auftraggeber vor Auftragserteilung angegeben werden.
11. Umzug und Transport
Der Auftraggeber hat OW Objektwerk vor Auftragserteilung über Art, Menge und besondere Eigenschaften der zu transportierenden Gegenstände zu informieren. Besonders schwere, empfindliche oder wertvolle Gegenstände sind vorab anzugeben.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass geeignete Zufahrts-, Lade- und Entlademöglichkeiten vorhanden sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
12. Trockenbau- und Rückbauarbeiten
Art und Umfang von Trockenbau- und Rückbauarbeiten werden individuell vereinbart. Nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten oder während der Arbeiten festgestellte zusätzliche Arbeiten werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und können zu zusätzlichen Kosten führen.
Arbeiten, für die besondere gesetzliche Zulassungen oder Qualifikationen erforderlich sind, werden nur durchgeführt, soweit OW Objektwerk hierzu berechtigt ist.
13. Mängel
Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit OW Objektwerk Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erhält. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
14. Haftung
OW Objektwerk haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers oder auf nicht mitgeteilten besonderen Gefahren oder Eigenschaften des Objekts beruhen, haftet OW Objektwerk nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
15. Stornierung und Terminabsagen
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, sollte der Auftraggeber OW Objektwerk möglichst frühzeitig informieren. Ob und in welcher Höhe bei kurzfristigen Absagen Kosten entstehen, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
16. Verbraucher und Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Soll OW Objektwerk auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt.
Stand: August 2026
